Änderungsantrag zu dem Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts - Stichwort: Härtefälle
Die Begrezung Minderung der EEG-Umlage für Unternehmen, die künftig aus der Härtefallregelung fallen, soll nicht unbegrenzt auf 20 % des Regelsatzes, sondern wie folgt geändert werden: auf 20 % für das 1. Begrenzungsjahr nach der Antragsstellung, auf 40 % für das 2. Begrenzungsjahr, auf 60 % für das 3. Begrenzungsjahr und auf 80 % für das 4. Begrenzungsjahr.