Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Der Einsatz von Opfern des politischen Unrechts in der DDR ist angemessen zu würdigen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht nicht weit genug, da danach nur finanziell Bedürftige anspruchsberechtigt sind. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird der damaligen Lebensrealität nicht gerecht.