Erforderliche Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zur Armutsbekämpfung bei Alleinerziehenden-Haushalten
Der gesetzliche Mindestlohn soll existenzsichernd sein, eine armutsfeste Rente garantieren und sicherstellen, dass auch die unteren Lohngruppen – die besonders auf den Mindestlohn angewiesen sind – nicht von der allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt werden. In der Vergangenheit waren Alleinerziehenden-Haushalte besonders davon betroffen, dass der Mindestlohn trotz Vollzeitarbeit nicht ausreichte, um einen Hartz-IV-Bezug zu vermeiden. Die so genannte Bruttoentgeltschwelle ist hierfür ein Maß.