Änderungsantrag zu dem Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts - Stichwort: Eigenverbrauch
Der Regierungsentwurf befreit den so genannten Kraftwerkseigenverbrauch von der Zahlung der EEG-Umlage. Davon profitieren insbesondere emissionsintensive und ineffiziente Braunkohlekraftwerke. Befreit sind ebenfalls Eigenversorger, die Anlagen vor dem 1. August 2014 betrieben und zur Eigenversorgung genutzt haben. Beide Sachverhalte entlasten Teile der Wirtschaft von der EEG-Umlage auf Kosten der anderen VerbraucherInnen, was wir verhindern wollen.