Maßnahmen für eine menschenrechtskonforme, sozial- und umweltverträgliche Außenwirtschaftsförderung
Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte benennen Exportkreditagenturen als einen Bereich, in dem der Staat zu besonderer menschenrechtlicher Sorgfalt verpflichtet ist. Menschenrechtsorganisationen fordern die Entwicklung von menschenrechtlichen Prüfstandards sowie verpflichtende menschenrechtliche Folgeabschätzungen. Die KA fragt die Einhaltung von Menschenrechtskriterien in der Außenwirtschaftsförderung der Bundesregierung ab, sowohl allgemein als auch anhand von Fallbeispielen.