Verdeckte Fahndungen mithilfe des Schengener Informationssystems
Artikel 36 des SIS-Ratsbeschlusses erlaubt Ausschreibungen zur „verdeckten Kontrolle“ bzw. „verdeckten Registrierung“. Der ausschreibenden Behörde werden Ort, Zeit und Anlass der Überprüfung, Reiseweg und Reiseziel, Begleitpersonen oder Insassen sowie mitgeführte Sachen mitgeteilt. Die bekanntgewordenen Zahlen zeigen deutlich, dass die Maßnahme immer öfter genutzt wird. Die Schengen-Staaten nutzen das Instrument in sehr unterschiedlichem Ausmaß, Frankreich führt die Ausschreibungen an.