Entwurf eines Achtundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf schlagen wir über eine Änderung des Berufsbildungsgesetzes eine eindeutige Definition von Praktika als Lernverhöltnissen vor. Ziel ist es, den Mißbrauch von Praktika zu stoppen und reguläre Praktikantinnen und Praktikanten sozial besser abzusichern. Der Antrag ergibt sich aus einem Gutachten, das im Auftrag des AK III in Auftrag gegeben wurde.