Geschäftspolitik der Bundesdruckerei
In NRW gibt es das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG-NRW). Demnach sind Auftragnehmer öffentlicher Aufträge in der Regel verpflichtet, bei der Durchführung des Auftrags einen Mindestlohn von derzeit 8,62 Euro pro Stunde zu zahlen. Dies soll auch für in- und ausländische Subunternehmen gelten. Dagegen geht die Bundesdruckerei, ein Unternehmen der öffentlichen Hand, vor. Sie will wegen des niedrigeren Lohnniveaus ein polnisches Tochterunternehmen beauftragen. Nun soll der EUGH entscheiden.