Maßnahmen bezüglich nach Deutschland zurückgekehrter freiwilliger Kämpferinnen und Kämpfer gegen den IS
Einige freiwillige Personen, die sich dem Kampf kurdischer Milizen wie der Volksverteidigungseinheiten YPG gegen den Islamischen Staat in Syrien und dem Irak angeschlossen haben, wurden nach ihrer Rückkehr nach Deutschland als Gefährder bzw. Relevante Persönlichkeiten eingestuft. Es wurden zudem Ermittlungsverfahren nach §129b StGB eingeleitet. Mit Ausreiseverboten wird zudem versucht, eine Ausreise von YPG-Freiwilligen in den Nahen Osten zu verhindern.