Scanning von KFZ-Kennzeichen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 18/3581)
Nachdem die Bundesregierung erst ohne Angaben von Gründen die Frist zur Beantwortung der Kleinen Anfrage "KFZ-Kennzeichen Scanning" (18/3288) nicht einhielt, hatte sie es am 15.12.2014 plötzlich eilig damit. So konnte sie zwei Tage bevor sie einen neuen Gesetzentwurf für eine Pkw-Maut beschloss, einen Teil der Fragen mit der Begründung, dass diese „erst beantwortet werden [können], wenn der Gesetzentwurf vom Bundeskabinett beschlossen wurde“, unbeantwortet lassen. Dieser Beschluss liegt nun vor, was eine Nachfrage ermöglicht.