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Parlamentarische Initiativen

Vorschlag der Europäischen Kommission zur Saisonarbeiterrichtlinie zurückweisen

Antrag - Drucksache Nr. 17/4045

Der Vorschlag der Kommission zur Saisonarbeiterrichtlinie wird kritisiert, weil er auf dem nützlichkeitsrassistischen Konzept der zirkulären Migration beruht und europaweit Lohn- und Sozialdumping fördern würde. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, den Vorschlag im Ministerrat abzulehnen und sich statt dessen für soziale Mindeststandards für Saisonbeschäftigte in der EU und einen gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland und der EU einzusetzen.

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Die Hinrichtung der Iranerin Sakineh Mohammadi Ashtiani verhindern und weltweit die Todesstrafe abschaffen

Antrag - Drucksache Nr. 17/3993

Am Beispiel der geplanten Todesstrafe, zuerst durch Steinigung und nun durch Erhängen, der Iranerin Ashtiani spricht sich dieserAntrag der Partei DIE LINKE gegen die Todesstrafe weltweit aus und besonders gegen die grausame Form der Steinigung. Die iranische Regierung wird aufgefordert, Sakineh Ashtiani sofort freizulassen, wenn ihre Beteiligung am Tod ihres Mannes nicht in einem rechtstaatlichen Verfahren bewiesen werden kann.

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Entschließungsantrag zum Haushaltsgesetz 2011

Entschließungsantrag - Drucksache Nr. 17/3913

DIE LINKE fordert ein wirksames und in sich schlüssiges Zukunftsprogramm, Hartz IV ins-besondere durch die Förderung und Schaffung neuer Arbeitsplätze zu überwinden, die Rüs-tungsausgaben, insbesondere die Ausgaben für Auslandseinsätze der Bundeswehr, zu senken.

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Gerechte Alterseinkünfte für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen der DDR

Antrag - Drucksache Nr. 17/3871

Beschäftigte des Gesundheits- und Sozialwesens der DDR bekamen wegen der hohen physischen und psychischen Belastungen einen besonderen Steigerungsbetrag (1,5) für die Rente zuerkannt. Dieser Anspruch wird heute in der Bundesrepublik nicht mehr anerkannt. Die Bundesregierung soll eine gerechte Regelung vorlegen.

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Gerechte Lösung für die rentenrechtliche Situation von in der DDR Geschiedenen

Antrag - Drucksache Nr. 17/3872

In der DDR gab es keinen Versorgungsausgleich bei Scheidung. Wer wegen Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder Karriereförderung des Ehepartners nicht berufstätig war, konnte sich mit geringen Beiträgen freiwillig versichern. Dies findet heute keine Anerkennung mehr. Eine Einbeziehung in den Versorgungsausgleich erfolgt aber erst für Scheidungen ab 1992. Beides führt bei vielen Frauen zu Altersarmut.

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Gerechte Versorgungslösung für Ballettmitglieder in der DDR

Antrag - Drucksache Nr. 17/3873

Tänzerinnen und Tänzer erhielten in der DDR bei Ausscheiden auf Dauer eine berufsbezogene Zuwendung. Diese sollte einen Ausgleich darstellen, wenn die Betroffenen in einen neuen Beruf oder eine andere Tätigkeit wechseln mussten. Dieser Anspruch wurde per 1. Januar 1992 ersatzlos gestrichen. Die Bundesregierung soll eine gerechte Regelung vorlegen.

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Regelung der Ansprüche der Bergleute der Braunkohleveredlung

Antrag - Drucksache Nr. 17/3874

Beschäftigten der Braunkohleveredlung wurde in der DDR wegen der starken gesundheitlichen Belastungen eine zusätzliche Altersversorgung unter dem Begriff "bergmännische Tätigkeit unter Tage gleichgestellt" gewährt. Dieser Anspruch wird Betroffenen aus Borna/Espenhain bei einem Renteneintritt nach dem 31. Dezember 1996 verwehrt. Die Bundesregierung soll eine sozial gerechte Regelung treffen.

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Beseitigung von Rentennachteilen für Zeiten der Pflege von Angehörigen in der DDR

Antrag - Drucksache Nr. 17/3875

Wer in der DDR Angehörige gepflegt hat, bekam dafür Zeiten für die Altersversorgung zuerkannt. Diese Regelung findet für diejenigen, die nach dem 31. Dezember 1996 in Rente gegangen sind bzw. noch gehen, keine Anwendung mehr, was zu Renteneinbußen führt. Auch Eltern von impfgeschädigten Kindern sind betroffen. Die Bundesregierung soll das Problem über den so genannten Lückenausgleich lösen.

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Rentenrechtliche Lösung für Land- und Forstwirte, Handwerker und andere Selbständige sowie deren mithelfende Familienangehörige aus der DDR

Antrag - Drucksache Nr. 17/3876

Für kleine Unternehmen und ihre Familienangehörigen bestand in den frühen DDR-Jahren keine Versicherungspflicht. Gleichwohl wurden die Zeiten ihrer Selbständigkeit rentenwirksam. Diese Regelung galt maximal bis zum 31. Dezember 1996. Die Bundesregierung soll eine Regelung vorlegen, die diese Zeiten wieder als Zeiten versicherungspflichtiger Tätigkeit anerkennt.

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Rentenrechtliche Anerkennung von zweiten und vereinbart verlängerten Bildungswegen sowie Forschungsstudien und Aspiranturen in der DDR

Antrag - Drucksache Nr. 17/3877

Ein zweiter Bildungsweg oder ergänzende Bildungsstufen wurden in der DDR auch absolviert, indem die Betreffenden zeitweilig aus der Erwerbstätigkeit ausschieden. Außerdem gab es vereinbarte verlängerte Bildungswege, zum Beispiel für Leistungssportler. Diese Zeiten wurden rentenwirksam, was aber nur maximal bis zum 31. Dezember 1996 anerkannt wurde. Die Bundesregierung soll eine Regelung vorlegen, die diese Zeiten wieder als Zeiten einer versicherungspflichtigen Tätigkeit anerkennt.

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