Verbraucherinformationsgesetz umgehend überarbeiten
Das am 1. Mai 2008 in Kraft getretene VIG weist in der Praxis deutliche Mängel auf, die die im Vorfeld von verschiedenen Seiten geäußerte Kritik bekräftigen. Durch eine Überarbeitung des VIG können die Schwachstellen behoben sowie umfassende Informationsrechte für Verbraucherinnen und Verbraucher, weit reichende Informationspflichten für Behörden und Unternehmen und nicht zuletzt der kostenfreie Zugang zu Informationen gesetzlich verankert werden.