Aktivitäten der Bundesregierung zur Umsetzung von Artikel 32 "Internationale Zusammenarbeit" der UN-Behindertenrechtskonvention in der 17. Wahlperiode
Die Bundesregierung wird aufgefordert, über ihre Aktivitäten zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 32 "Internationale Zusammenarbeit" in der 17. Wahlperiode zu informieren. Im Mittelpunkt stehen dabei Fragen zur Einbeziehung von Behindertenorganisationen bei internationalen Abkommen und Reisen der Bundesregierung.