Entschließungsantrag zur Föderalismusreform II (GE zur Änderung des Grundgesetzes und Begleitgesetz)
Die Schuldenbremse ist eine Investitionsbremse; sie ist volkswirtschaftlich kontraproduktiv, finanzpolitisch dysfunktional und es bestehen schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken gegen ihre Übertragung auf die Länder