Dauerhafte Lagerung radioaktiver Abfälle in den Halden und Absetzbecken der Wismut GmbH
Für die Sanierung der Wismut-Altlasten aus dem Uranabbau gilt die Verordnung zu Atomsicherheit & Strahlenschutz der DDR weiter. Damit entfällt eine verpflichtende formelle Öffentlichkeitsbeteiligung bei Genehmigungsprozessen. Laut Bundeswirtschaftsministerium wurde und wird Atommüll der Wismut in Absetzbecken und Halden der Sanierungsstandorte, z.T. mit Beton vergossen, eingelagert. Die Linksfraktions fragt die Bundesregierung, wo dies überall geschehen ist und ob es sich dabei um eine "Endlagerung" handelt.