Anpassung des Katastrophenschutz für den Berliner Forschungsreaktor BER II entsprechend Strahlenschutzkommission
Nach Fukushima ist es zu einer Neubewertung der beim Katastrophenschutz für Atomkraftwerke zu berücksichtigenden "Planungsgebiete" gekommen. Danach müssen Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung in deutlich größeren Gebieten nach einem schweren Atom-Unfall geplant und durchgeführt werden. Für Atom-Forschungsreaktoren - wie dem BER II in Berlin - sind derartige Anpassungen offenbar noch nicht erfolgt, obwohl auch hier schwere Unfälle mit erheblichen Folgen eintreten können.