Mindestlohnkontrollen in den Bundesländern
Die Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns hängt in erheblichem Maße davon ab, dass dessen Einhaltung in ausreichendem Umfang kontrolliert wird. Diese Aufgabe übernimmt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Für eine wirksame Kontrolle muss die FKS mit ausreichend Personal ausgestattet sein. Zuletzt hat der Bundesrechnungshof auf das Personaldefizit der Zollverwaltung aufmerksam gemacht. Die Kleine Anfrage richtet sich auf die Entwicklung und Bedingungen der Kontrollen.