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Parlamentarische Initiativen

Änderungsantrag zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) - Stichwort: Unterschreitung durch Tarifvertrag und Anpassungszeitraum

Änderungsantrag - Drucksache Nr. 18/2017

Der gesetzliche Mindestlohn muss eine verbindliche Untergrenze darstellen, von der nicht nach unten abgewichen werden darf, erst recht nicht per Tarifvertrag. Die Funktion von Tarifverträgen ist es, für die Beschäftigten kollektiv bessere Arbeitsbedingungen zu regeln als im Gesetz. Zudem muss der Mindestlohn nach seiner Einführung jährlich angepasst werden.

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Änderungsantrag zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) - Stichwort: 10 € Mindestlohn

Änderungsantrag - Drucksache Nr. 18/2018

Ein Alleinstehender muss bei Vollzeitbeschäftigung von seinem Lohn leben können, ohne auf ergänzende Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Hartz IV-Leistungen) angewiesen zu sein. Ein Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto pro Stunde erfüllt dieses Ziel nicht. Ein Mindestlohn von 8,50 Euro bietet darüber hinaus selbst nach 45 Beitragsjahren keine Altersrente oberhalb des Existenzminimums. Zur Vermeidung von Altersarmut ist ein Mindestlohn von 10 Euro das absolute Minimum.

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Änderungsantrag zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) - Stichwort: Beschäftigte unter 18 und Langzeitarbeitslose

Änderungsantrag - Drucksache Nr. 18/2019

Der gesetzliche Mindestlohn muss die Untergrenze für die Entlohnung in jedem Arbeitsverhältnis sein. Davon darf es keine Ausnahmen geben. Der Mindestlohn ist eine Frage der Würde und des Respekts vor geleisteter Arbeit. Dieser Respekt ist unteilbar und muss für jedes Arbeitsverhältnis gelten. Die Entlohnung darf sich nicht am Alter oder sonstigen Kriterien orientieren, sondern ausschließlich an der zu verrichtenden Tätigkeit.

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Änderungsantrag zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (Lebensversicherungsreformgesetz – LVRG) - Stichwort: Bewertungsreserven

Änderungsantrag - Drucksache Nr. 18/2025

DIE LINKE kämpft für die Rechte der Versicherten und gegen Kürzung der Überschüsse. Es zeigt sich: Die private kapitalgedeckte Altersvorsorge hat große Risse und ist ein Auslaufmodell.

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Änderungsantrag zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (Lebensversicherungsreformgesetz – LVRG) - Stichwort: Mindestzuführung von Kostenüberschüssen

Änderungsantrag - Drucksache Nr. 18/2026

DIE LINKE kämpft für die Rechte der Versicherten und gegen Kürzung der Überschüsse. Es dürfen nicht immer mehr Überschüsse vorenthalten werden, die aus Kundengeldern erwirtschaftet wurden. Insgesamt zeigt sich: Die private kapitalgedeckte Altersvorsorge erfüllt nicht ihren Zweck und hat ausgedient.

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Bundesteilhabegesetz zügig vorlegen - Volle Teilhabe ohne Armut garantieren

Antrag - Drucksache Nr. 18/1949

DIE LINKE fordert die Umsetzung des in der UN-Behindertenrechtskonvention für alle Menschen mit Behinderungen festgeschriebenen Rechts auf volle Teilhabe. Dafür werden barrierefreie und inklusive Strukturen sowie einkommens- und vermögensunabhängige Leistungen benötigt. Im Zentrum dieser sollte die bedarfsgerechte persönliche Assistenz stehen. Es geht um die Beseitigung von Mehrfachdiskriminierungen.

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Menschenrecht auf gute Pflege verwirklichen - Soziale Pflegeversicherung solidarisch weiterentwickeln

Antrag - Drucksache Nr. 18/1953

Die Bundesregierung hat die erste Stufe der Pflegereform vorgelegt und bringt diese mit großem Tempo durch den Bundestag. Leichte Verbesserungen, die die Regierung vorsieht, lenken davon ab, dass die grundlegenden Probleme nicht gelöst sind. DIE LINKE legt ein Alternativkonzept vor: Die Pflegeleistungen sind umfassend auszugestalten und an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen zu orientieren, damit Menschen sich unabhängig von ökonomischen Zwängen für ihr jeweiliges Pflegearrangement entscheiden können. Dafür ist die Pflegeversicherung auf eine solide und solidarische finanzielle Grundlage zu stellen und die pflegerische Verantwortung als gesellschaftliche Aufgabe zu organisieren. Angehörige sind zu entlasten, Pflegekräfte besser zu bezahlen und aufzuwerten.

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Nutzung von europäischen Fördergeldern zur Integration von Migrantinnen und Migranten in den Arbeitsmarkt

Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 18/1936

Die Teilhabe von Migrantinnen und Migranten am Arbeitsmarkt wird im wissenschaftlichen Diskurs als Basis und Maßstab für eine erfolgreiche Integration angesehen. Auch in der Politik wird immer wieder auf diesen Zusammenhang hingewiesen. Abgefragt werden Maßnahmen zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten in den Arbeitsmarkt.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 18/02127 vor. Antwort als PDF herunterladen

Nationale Umsetzung des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP)

Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 18/1879

Im März 2014 hat die EU einen Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) beschlossen. Dieser Fonds ist für die Zeit zwischen 2014 und 2020 mit einem finanziellen Budget von 3,4 Mrd. Euro ausgestattet. Für Deutschland stehen etwa 79 Mio. Euro zur Verfügung. Bis zum September muss das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Operationelles Programm bei der Europäischen Kommission vorlegen. Die Kleine Anfrage thematisiert Verfahren und Inhalte des Programms. 

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 18/02093 vor. Antwort als PDF herunterladen

Das unbefristete Arbeitsverhältnis zur Regel machen

Antrag - Drucksache Nr. 18/1874

Für die Qualität von Arbeit ist es entscheidend, ob ein Arbeitsvertrag befristet ist oder nicht. Befristete Arbeitsverträge erschweren die Lebensplanung. Die Beschäftigten werden diszipliniert und mundtot gemacht. Der Kündigungsschutz wird ausgehöhlt. DIE LINKE fordert daher die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung sowie die Streichung des Befristungsgrundes "Erprobung" und der Haushaltsmittelbefristung. Das unbefristete Arbeitsverhältnis muss wieder die Regel werden. 

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