Einsetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes
Der Deutsche Bundestag setzt gemäß des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes das Parlamentarische Kontrollgremium ein.
(Interfraktioneller Antrag)