Gegenwärtige Erkenntnisse zur Fortführung des Vereinsverbots der PKK (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/3491)
Die Bundesregierung bezeichnet in einem dem Innenausschuss vorgelegten Bericht das Verbot der Arbeiterpartei Kurdistans PKK als "unverzichtbares Regulativ der Gefahrenabwehr" und sieht von Kurden aus Deutschland, die sich dem Kampf gegen den IS in Syrien anschließen, eine qualitativ gleiche Gefahr ausgehen wie von Djihadisten. Auf die Einzelfragen einer diesbezügtliche Kleine Anfrage DER LINKEN antwortete die Bundesregierung nicht oder nur ausweichend. Daher wurde eine Nachfrage erforderlich.