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Parlamentarische Initiativen

Abzug der Atomwaffen aus Deutschland

Antrag - Drucksache Nr. 16/448

Mehr als 15 Jahre nach Ende des Kalten Krieges lagern weiterhin Atomwaffen in Deutschland. Einige dieser in Rheinland-Pfalz gelagerten US-Atomwaffen sind für den Einsatz durch die Bundeswehr vorgesehen. Durch den Antrag soll die Bundesregierung vom Deutschen Bundestag aufgefordert werden, Piloten und Kampfflugzeuge der Bundeswehr nicht mehr für den Einsatz mit Atomwaffen bereitzustellen. Außerdem soll der US-Regierung mitgeteilt werden, dass sämtliche Atomwaffen aus Deutschland abzuziehen sind.

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Weiter verhandeln - Kein Militäreinsatz gegen den Iran

Antrag - Drucksache Nr. 16/452

Angesichts der drohenden Eskalation im Konflikt um das iranische Atomprogramm fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, weiterhin auf eine friedliche Beilegung des Konflikts zu setzen und sich nicht an der Vorbereitung militärischer Maßnahmen gegen den Iran zu beteiligen. An die USA appeliert der Bundestag, die Androhung militärischer Maßnahmen zu unterlassen und dem Iran ein Gewaltverzichtsabkommen anzubieten.

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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Gesetzentwurf - Drucksache Nr. 16/451

Die durch die sogenannte Praxisgebühr mit vorangetriebene Teilprivatisierung gesundheitlicher Risiken trifft besonders ärmere Bevölkerungsgruppen. Mit der Praxisgebühr ist erstmalig eine Eintrittsgebühr für den Zugang zu medizinischen Leistungen geschafffen worden. Damit werden Menschen mit geringem Einkommen von der medizinischen Versorgung ausgegrenzt.

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Atomwaffen in Deutschland

Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 16/424

In der Bundesrepublik sollen noch immer Atomwaffen gelagert werden. DIE LINKE. fragt daher die Bundesregierung, ob sie dies für den Standort Büchel (Rheinland-Pfalz) bestätigen kann und nach dem Verbleib von 90 Atomwaffen, die bis Februar 2005 am Standort Rammstein gelagert waren. Auch soll die Bundesregierung ihre Haltung zum Einsatz von Atomwaffen z. B. im NATO-Strategiekonzept darstellen.

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Berichte über das so genannte transatlantische Anti-Terror-Zentrum in Paris und die bundesdeutsche Beteiligung daran

Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 16/368

Laut Medienberichten soll in Paris ein Anti-Terror-Zentrum (Deckname: Camolin) existieren, an dem sich u. a. die USA, Großbritannien, Frankreich und auch die Bundesrepublik beteiligen sollen. DIE LINKE. fragt die Bundesregierung nach einer Beteiligung deutscher Sicherheitsbehörden an diesem Zentrum sowie nach der rechtlichen Grundlage dieser Mitarbeit.

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Verdacht der Nutzung deutscher Flughäfen für Menschenverschleppungen

Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 16/320

Medienberichten zufolge wurden deutsche Flughäfen durch Flugzeuge im Auftrag des CIA genutzt. Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass deren Insassen entgegen internationalem und nationalem Recht verschleppt wurden. DIE LINKE. fragt die Bundesregierung nach ihren diesbezüglichen Erkenntnissen, auch über die Nutzung von Flughäfen anderer europäischer Staaten durch den CIA.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 16/00355 vor. Antwort als PDF herunterladen

Existenzrecht Israels ist deutsche Verpflichtung

Antrag - Drucksache Nr. 16/196

Der Deutsche Bundestag unterstreicht erneut das Existenzrecht Israels. Israel muss in international anerkannten Grenzen frei von Angst, Terror und Gewalt leben können.
(Interfraktioneller Antrag)

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Einsetzung einer Enquete-Kommission

Antrag - Drucksache Nr. 16/196

Zur Fortsetzung der in der 15. Wahlperiode begonnenen Arbeiten wird gemäß §56 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages die Enquete-Kommission

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Beendigung der Operation ALTHEA

Antrag - Drucksache Nr. 16/217

Gefährdungen für den Friedensprozess gehen nicht mehr von einer militärischen Konfrontation zwischen bewaffneten Streitkräften aus. Die tatsächlich existierenden erheblichen Sicherheitsprobleme resultieren aus einer florierenden kriminellen Schattenökonomie. Allerdings gehören die Bekämpfung des organisierten Verbrechens ausdrücklich nicht zu den Kernzielen der Operation

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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Gesetzentwurf - Drucksache Nr. 16/236

Nach § 42 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen kann der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie die Erlaubnis zu einem vom Bundeskartellamt untersagten Zusammenschluss erteilen.Diese Ministererlaubnis wird den rasant zunehmenden Zusammenschlüssen von Unternehmen und der damit einhergehenden Macht einzelner Konzerne nicht länger gerecht.

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