Handreichung des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Beobachtung „extremistischer“ Bestrebungen von Flüchtlingen und Flüchtlingshelferinnen und -helfern
Eine Handreichung des Bundesamtes für Verfassungsschutz für Flüchtlingshelferinnen und -helfer benennt explizit "extremistische Hilfeleistung" als einen Beobachtungsgegenstand, definiert zivilgesellschaftliches Engagement als linksextremistisch und behauptet, dass die Volksverteidigungseinheiten der YPG/YPJ in Nordsyrien "terroristische Mittel" nutzten.