Rückgriff auf das türkische Informationssystem UYAP in Asylverfahren
In der Türkei können Bürger*innen über das Informationssystem der türkischen Justiz UYAP Informationen über anhängige Strafverfahren abfragen und auf diese Weise Verfolgung im Asylverfahren belegen. Allerdings haben längst nicht alle Personen Zugriff auf das UYAP-System, außerdem müssen die darin gespeicherten Informationen kritisch geprüft werden. Asylrechtsanwält*innen berichten, dass das BAMF und die Verwaltungsgerichte diese Einschränkungen häufig nicht beachten.