Istanbul-Konvention vorbehaltlos umsetzen
Obwohl die rechtlich bindende Istanbul-Konvention, das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ bereits seit 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft ist, ist bisher noch viel zu wenig zur ihrer Umsetzung geschehen.
Wir fordern, die Istanbul-Konvention unverzüglich vorbehaltlos umzusetzen und hierzu die notwendigen Strukturen zu schaffen. Hierzu gehört allen voran die Etablierung einer hochangesiedelten Koordinierungsstelle, die Entwicklung einer nationalen Gesamtstrategie und die bundesweit einheitliche Finanzierung des Gewaltschutzsystems, wie z.B. Frauenhäuser und Beratungsstellen.