Mögliche Beschlagnahmung von Vermögen der Deutschen Bahn AG zur Entschädigung von NS-Opfern in Italien
Das Landgericht Florenz hat im August 2016 entschieden, dass das Vermögen der Deutschen Bahn AG grundsätzlich herangezogen werden kann, um Entschädigungsansprüche von NS-Opfern zu vollstrecken. DIE LINKE im Bundestag erkundigt sich danach, wie Bundesregierung bzw. Bahn AG darauf reagieren und fordert die Bundesregierung auf, die Ansprüche der NS-Opfer endlich anzuerkennen.