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Parlamentarische Initiativen

Einsetzung eines Ausschusses des Deutschen Bundestages für Kommunalpolitik

Antrag - Drucksache Nr. 17/70

Die Einrichtung eines kommunalpolitischen Ausschusses des Deutschen Bundestages, in dem alle Anträge, Gesetz- und Verordnungsentwürfe, die die Belange der Kommunen berühren, diskutiert werden, wäre eine Möglichkeit, eine höhere Qualität dieser Gesetze zu erreichen. Gleichzeitig wäre gewährleistet, dass im Vorfeld mögliche Auswirkungen durch die Kommunen selbst bewertet werden können. Nur so kann eine einseitige Lastenverschiebung auf die Kommunen verhindert werden.

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Einsetzung eines Ausschusses für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland

Antrag - Drucksache Nr. 17/9

Der Bundestag soll in der 17. WP endlich die Möglichkeit erhalten, die Aufbau-Ost-Bemühungen der Bundesregierung parlamentarisch einzufordern und zu kontrollieren. Im Zentrum stehen die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Ost und West, aber auch ein gerechter und solidarischer Ausgleich zwischen arm und reich. Bislang haben die Bundesregierungen dahingehend versagt.

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Rechtliche Auseinandersetzungen zum Ausschluss von Grundsicherungsbeziehenden bei der Abwrackprämie

Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 16/14128

Fortsetzung der Auseinandersetzung mit der Position der Bundesregierung zur Anrechnung der Abwrackprämie auf die Grundsicherung aufgrund eines aktuellen Urteils des Landessozialgerichtes Sachsen-Anhalt, das die Nichtanrechnung schlüssig begründet . Es soll erreicht werden, dass sich die Budnesregierung erneut dazu positioniert.

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Deutsch-Chinesischer Rechtsstaatsdialog

Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 16/14085

Der Deutsch-Chinesische Rechtsstaatsdialog wird derzeit von staatlicher Seite vorwiegend auf das Wirtschaftsrecht beschränkt, obwohl sich andere TeilnehmerInnen am Dialog dafür einsetzen, dass auch der Zusammenhang zwischen Sozialstaat und Rechtsstaat und die Behandlung von sozial und ethnisch Diskriminierten, abhängig Beschäftigten, ArbeitsmigrantInnen etc. thematisiert werden.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 16/14132 vor. Antwort als PDF herunterladen

GE zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und dem Bundestag in Angelegenheiten der EU (Verbindlichkeit_Plenum)

Änderungsantrag - Drucksache Nr. 16/14016

In Fragen der Rechtsetzung der Europäischen Union wird grundlegend in den Kernbereich gesetzgeberischer Tätigkeit des Bundestags eingegriffen. Hier geht es nicht um einen, wie auch immer gearteten, Eigenbereich der Exekutive. Deshalb kann hier der Bundesregierung kein Letztentscheidungsrecht zustehen. Das gilt umso mehr, als die Berufung auf „außen- und integrationspolitische Gründe“ praktisch unbegrenzter Auslegung fähig ist. Zur Sicherung des in Artikel 20 gewährleisteten und in Verbindung mit Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes Verfassungsidentität begründenden Demokratieprinzips ist es daher geboten, dass Stellungnahmen des Bundestags jedenfalls im Bereich der Rechtsetzung der Europäischen Union für die Bundesregierung verbindlich sind.

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Entschließungsantrag zu den Begleitgesetzen zum Vertrag von Lissabon

Entschließungsantrag - Drucksache Nr. 16/14014

Der Entschließungsantrag dient neben den eingereichten Änderungsanträgen zur Verdeutlichung der Position der Fraktion DIE LINKE. Er setzt sich mit der mangelnden Umsetzung des verfassungsgerichtlichen Urteils auseinander, fordert zur Abgabe einer Erklärung zum Vertrag entsprechend dem Urteil auf und verlangt die Vorbereitung auf eine Novellierung zu Beginn der nächsten Wahlperiode.

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Entwurf eines Gesetzes über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der EU (Flexibilität_Plenum)

Änderungsantrag - Drucksache Nr. 16/14013

Da die 2. und 3. Lesung des Gesetzentwurfs vor der irischen Volksabstimmung über den Vertrag von Lisabon stattfindet, ist noch ungewiss, ob der Vertrag von Lissabon überhaupt in Kraft treten wird. Die Unsicherheit ist nach der Ankündigung einer erneuten Anrufung des tschechischen Verfassungsge-richts noch gewachsen.

Durch die vorgeschlagene Änderung soll dafür Sorge getragen werden, dass übermäßige Kompetenz-erweiterungen für die Europäische Union unter Berufung auf die Flexibilitätsklausel auch dann einge-schränkt werden, wenn der Vertrag von Lissabon nicht in Kraft tritt. Dann gilt die geänderte Vor-schrift nicht für Artikel 352 AEUV, sondern für den fortgeltenden Artikel 308 EGV.

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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der EU (GASP)

Änderungsantrag - Drucksache Nr. 16/14015

Die ausdrückliche Herausnahme der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik aus dem Bereich der Vorhaben im Sinne des Zusammenarbeitsgesetzes entspringt einer vordemokratischen Konzeption von Gewaltenteilung. Wie es insbesondere in den Aussagen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur „Parlamentsarmee“ seinen Niederschlag gefunden hat, geht das Grundgesetz, insbesondere im Zusammenhang mit dem in Artikel 20 gewährleisteten und in Verbindung mit Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes Verfassungsidentität begründenden Demokratieprinzip, von einer umfassenden demo-kratischen Entscheidung und Kontrolle durch das Parlament aus. Dieser Grundsatz muss auch im Rahmen der Europäischen Integration uneingeschränkt gelten.

Die demokratische Entscheidung und Kontrolle des Bundestags wird auch nicht durch die besonderen Regelungen des § 8 (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik) gewährleistet, da die dort genannten Informationsrechte eng begrenzt sind und die Mitwirkungsrechte nach § 9 (Stellungnahmen des Bundestags) nur für Vorhaben gelten.

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Barrierefreie Bahnhöfe in den jeweiligen Bundesländern (16 Kleine Anfragen)

Kleine Anfrage - Drucksache Nr. -

Fast jeder zweite Personenbahnhof ist noch nicht barrierefrei zugänglich. Deswegen sollte dies ein Schwerpunkt bei der Modernisierung von etwa 2 000 Bahnhöfen im Rahmen der Konjunkturprogramme I und II sein, aber nur 41 weiteren Stationen werden mit dem Programm vollständig barrierefrei vom Bahnhofsvorplatz bis auf die Bahnsteige. Deshalb erfragen wir den aktuellen Stand der Umsetzung und die weitere Planung von Bahnhofsumgestaltungen in allen 16 Bundesländern.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 16/00001 vor. Antwort als PDF herunterladen

Schritte zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention II

Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 16/14008

Nach Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention wollen wir wissen, welche konkreten Schritte die Bundesregierung unternimmt, um diesen Völkerrechtsvertrag innerstaatlich umzusetzen.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 16/14074 vor. Antwort als PDF herunterladen