Mögliche erneute Überprüfung des Entzuges von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz
Wer aufgrund des Dienstes in der Wehrmacht, der Waffen-SS oder von Polizeibataillonen eine dauerhafte Gesundheitsbeschädigung erlitten hat, kann Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehen. Erst seit 1998 sind Kriegsverbrecher davon ausdrücklich ausgenommen. Es wurden aber kaum tatsächliche Leistungsversagungen durchgeführt. Das Demjanjuk-Urteil erlaubt eine vereinfachte Überprüfung. DIE LINKE fordert, Naziverbrecher nicht mit Steuergeldern zu subventionieren.