Die Bilanz von Hartz IV für die Sicherung des Existenz- und Teilhabeminimums und den Schutz vor Armut und materieller Unterversorgung
Hartz IV soll das menschenwürdige Existenz- und Teilhabeminimum sichern. Knapp 15 Jahre nach dem Inkrafttreten zum 1.1.2005 ist eine Bilanz notwendig, ob dieses Ziel erreicht wurde. Dazu sind Informationen über Einkommensarmut und materielle Unterversorgung beim Hartz-IV-Bezug erforderlich, über die Unterschreitung des Existenzminimums durch Sanktionen und über gerichtlich festgestellte Rechtsverstöße von Jobcentern. Erfragt wird das Ausmaß dieser existenzbedrohenden Defizite seit 2005.