Weiterentwicklung der Leistungsform des Persönlichen Budgets im Lichte eines künftigen Bundesteilhabegesetzes
Auf die Leistungsform Persönliches Budget besteht seit dem 01.01.2008 ein verbindlicher Rechtsanspruch. Dieser ermöglicht Menschen mit Behinderungen anstatt von Dienst-/Sachleistungen eine Geldleistung oder Gutscheine zu erhalten, um sich die für die selbstbestimmte Teilhabe erforderlichen Assistenzleistungen selbst zu organisieren. Da es über fünf Jahre danach noch immer erhebliche Probleme und Vorbehalte gibt, hinterfragt DIE LINKE auch wegen des angekündigten Teilhabegesetzes die Umsetzung.