Abschaffung der gesetzlichen Vermutung der „Versorgungsehe“ bei Ehe-schließung und eingetragener Lebenspartnerschaft mit Beamtinnen und Beamten nach
Die jetzige Hinterbliebenenversorgung im Beamtenrecht benachteiligt Bürgerinnen und Bürger, die eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer Beamtin oder einem Beamten nach deren bzw. dessen Eintritt in den Ruhestand eingehen. Diesen Bürgerinnen und Bürgern wird allein aus Altersgründen der Anspruch auf „Witwengeld“ verwehrt, weil ihnen diskriminierend das Eingehen einer „Versorgungsehe“ unterstellt wird. DIE LINKE streitet für die Abschaffung der entsprechenden Regelungen.