Umgehung der frühen Nutzenbewertung bei neuen Arzneimitteln
Seit Anfang 2011 sollen sich alle neuen Arzneimittel einer Nutzenbewertung unterziehen und nachweisen, dass sie besser helfen als die bisherigen Therapien. Das wird zunehmend umgangen, indem die erforderlichen Unterlagen nicht oder unvollständig eingereicht werden. So könnten auch Therapien auf den Markt kommen, die schlechter sind als heutige Therapiestandards. Das widerspricht dem Sinn der frühen Nutzenbewertung und stellt eine eklatante Gesetzelücke dar.