Entschließungsantrag zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -19/4456, 19/4548, 19/5590- Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes
Statt schutzbedürftige Flüchtlinge mit einem unbegründeten Generalverdacht zu überziehen und das BAMF mit hunderttausenden aufwändigen Widerrufsprüfungen zu belasten, die am Ende zu fast 100 Prozent den erteilten Schutzstatus bestätigen, sollte die Pflicht zu Widerrufsprüfungen ohne konkreten Anlass abgeschafft und die Qualität der Asylverfahren verbessert werden. Immer noch gibt es viel zu viele rechtswidrige Ablehnungen eines Schutzstatus‘.