Entschließungsantrag zu dem Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds
Die Anhebung des Beitragssatzes sowie kleine Verbesserungen der ambulanten Pflege bedeuten nur Trippelschritte bis zu einer notwendigen umfassenden Pflegereform. Der vorliegende Gesetzentwurf greift zu kurz, die grundlegenden Probleme und Nöte der Menschen mit Pflegebedarf und ihrer Angehörigen sowie die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in der Pflege werden nicht gelöst. Stattdessen wird ein unsinniger Vorsorgefonds eingeführt.