Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgungsgründe
Seit 2005 stellt geschlechtsspezifische Verfolgung einen anerkannten Fluchtgrund dar. Trotzdem stoßen Frauen*, die im Asylverfahren geschlechtsspezifische Gewalt und Diskriminierung geltend machen wollen, auf vielfältige Hürden. Oft mangelt es ihnen an Informationen über ihre Rechte und Unterstützung. Mitunter behandelt das BAMF geschlechtsspezifische Gewalt als "privat" und somit asylunerheblich. Mit der KA erkundigen wir uns nach aktuellen Zahlen und Einschätzungen der Bundesregierung.