Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 23) zur Einführung von Volksentscheiden über die vertraglichen Grundlagen der EU
Die Änderung der Grundlagen der EU ist von fundamentaler poltischer Bedeutung. Sie darf nicht an den Bürgerinnen und Bürgern vorbei geschehen. Um Volksentscheide in solchen Frage möglich zu machen, muss das Grundgesetz ergänzt werden.