Folgen des Wettbewerbs durch die Pflicht zu Angeboten Hausarztzentrierter Versorgung nach § 73 b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Das SGB V verpflichtet die Krankenkassen, eine besondere hausarztzentrierte Versorgung anzubieten. Je nach Kasse, Bundesland und Arzt fallen diese aber sehr unterschiedlich aus. Ein Nutzen für die Versicherten ist bislang nicht nachgewiesen, wohl aber intransparentes Geschachere zwischen Ärzteverbänden und Kassen. DIE LINKE hakt nach.