Änderungantrag zumEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Arikel 23, 45, 46)
Der Änderungsantrag bezieht sich auf das Minderheitenrecht für die Erhebung einer Subsidiaritätsklage nach dem geänderten EU-Vertrag: Eine solche Klage soll nicht nur ein Viertel der Mitglieder des Bundestags, sondern auch jede einzelne Fraktion erheben können. Das Gleiche soll künftig für die Einleitung eines Normenkontrollverfahrens zur Überprüfung von Bundes und Landesrecht gelten.