Umgang mit § 37 Absatz 1 Nummer 3 Stasiunterlagengesetz (StUG) im Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen
In allen bisherigen Tätigkeitsberichten der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR blieben wesentliche Punkte unerwähnt. Die Kleine Anfrage widmet sich der Aufklärung der Vorgänge zur "gesonderten Verwahrung" von Akten, wie sie in §37 StUG vorgesehen ist. Davon betroffen sind insbesondere Akten, die Tätigkeiten "anderer Nachrichtendienste" in der DDR dokumentieren.