Rolle der staatlichen Arbeitsvermittlung im aktuellen Poststreik
In dem aktuell stattfinden Poststreik versucht die Deutsche Post AG u.a. durch den Einsatz von Fremdfirmen und Fremdpersonal die Folgen des Streikes abzumildern und diese für Streikbrecherarbeiten heranzuziehen. Betriebe, in denen Streiks stattfinden, sind gesetzlich verpflichtet dies der Agentur für Arbeit zu melden. Die Agentur für Arbeit darf nicht Erwerbslose gegen ihren Willen in streikende Betriebe vermitteln. DIE LINKE erkundigt sich nach der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen.