Entschließungsantrag zum Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (18/6986 - Stichwort: Kleinwasserkraft)
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie verfolgt das Ziel, den qualitativen Zustand der Gewässer zu verbessern und eine nachhaltige, ausgewogene Wasserwirtschaft zu fördern. Für Fließgewässer mit einem kleineren Einzugsgebiete als 10 km² gilt diese Vorgabe nicht und es besteht sich eine Rechtsunsicherheit, die sich auch im Wasserhaushaltsgesetz fortsetzt. Durch die Forderungen dieses Antrags würden auch kleinere Fließgewässer den europäischen Anforderungen entsprechen müssen.