Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung in Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Der Europäische Gerichtshof hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung für nicht vereinbar mit Unionsrecht erklärt. Mitgliedstaaten dürfen den Schutz der vertraulichen Kommunikation zwar mit Ausnahmen versehen, diese dürften aber nicht zur Regel werden. Auf EU-Ebene werden jetzt Hintertüren beraten, darunter eine „erneuerbare Speicherungsanordnung“, die sich nur ausgewählte Firmen richtet und auf Bedrohungsanalysen basiert, und eine „gezielte Speicherung“ nur für bestimmte Datenkategorien.