Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn aufheben
Zwar darf seit 2018 grundsätzlich in keiner Branche weniger gezahlt werden als es der gesetzliche Mindestlohn vorsieht, weiterhin sind aber Personengruppen vom Mindestlohn ausgenommen, für die es keinerlei Rechtfertigung gibt. Sowohl Jugendliche unter 18 Jahren als auch Langzeiterwerbslose in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung erhalten keinen Mindestlohn. Das ist nicht hinnehmbar. Der gesetzliche Mindestlohn muss für jede und jeden Beschäftigten in Deutschland gelten.