Kultur gut stärken - Staatsziel Kultur im Grundgesetz verankern
Die Bundesrepublik Deutschland versteht sich als Kulturstaat und hat dieses Bekenntnis nach der deutschen Wiedervereinung in Artikel 35 des Einigungsvertrages erneuert. Im Grundgesetz kommt diese Aufgabe bislang nicht ausreichend zum Ausdruck. Die Bundesregierung wird aufgefordert darauf hinzuwirken, das Staatsziel Kultur im Grundgesetz zu verankern und im Zusammenwirken mit den Ländern den kooperativen Kulturföderalismus weiter auszugestalten.