Privilegierung der Entsorgungsbranche bei der Anwendung der Störfall-Verordnung
Mit der Anfrage soll eine Gleichbehandlung von industriellen Anlagen und Abfallanlagen hinsichtlich der Sicherheitsanforderungen der Störfall-Verordnung erreicht werden. Diese Gleichbehandlung ist seit 2005 in der Störfall-Verordnung vorgesehen, wird aber bisher nur schleppend umgesetzt und von der Entsorgungsbranche bekämpft. Die Bundesregierung soll durch die Anfrage veranlasst werden, eine Privilegierung der Entsorgungsbranche auszuschließen.