Fragen zur Anerkennung geschlechtsspezifischer Fluchtgründe die-linke
Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention hat Deutschland sich verpflichtet, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen. Ein Schattenbericht von Pro Asyl u.a. kommt jedoch zu dem Schluss, dass die Bundesrepublik insbesondere dem Schutz geflüchteter Frauen an vielen Stellen nicht gerecht wird. Mit der KA erkundigen wir uns nach Einzelheiten (nach der Schutzquote bei weiblichen Asylsuchenden im Asylverfahren, nach der Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Verfolgungsgründe usw.)