In der EU müssen seit 2012 beantragte Tierversuche in verschiedene Schweregrade eingestuft werden. Die EU will so die Mitgliedstaaten zur Einführung einer Schmerz-Leidens-Obergrenze bewegen, ab der ein Tierversuch nicht mehr genehmigt werden darf. Die Bund macht von einer Ausnahmeregelung nach Art. 55 Richtlinie 2010/63/EU Gebrauch und umgeht die Umsetzung einer Obergrenze. DIE LINKE hinterfragt die Vereinbarkeit dieses Vorgehens mit der Staatszielbestimmung des Tierschutzes.
Umsetzung der Tierversuchsrichtlinie
Parlamentarische Initiativen
von
Birgit Menz,
Eva Bulling-Schröter,
Caren Lay,
Ralph Lenkert,
Kirsten Tackmann,
Kleine Anfrage -
Drucksache Nr. 18/10643
Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 18/10778 vor.