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Umsetzung der Tierversuchsrichtlinie

Parlamentarische Initiativen von Birgit Menz, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Ralph Lenkert, Kirsten Tackmann,
Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 18/10643

In der EU müssen seit 2012 beantragte Tierversuche in verschiedene Schweregrade eingestuft werden. Die EU will so die Mitgliedstaaten zur Einführung einer Schmerz-Leidens-Obergrenze bewegen, ab der ein Tierversuch nicht mehr genehmigt werden darf. Die Bund macht von einer Ausnahmeregelung nach Art. 55 Richtlinie 2010/63/EU Gebrauch und umgeht die Umsetzung einer Obergrenze. DIE LINKE hinterfragt die Vereinbarkeit dieses Vorgehens mit der Staatszielbestimmung des Tierschutzes.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 18/10778 vor. Antwort als PDF herunterladen