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Schacht Konrad und das "Nationale Entsorungsprogramm"

Parlamentarische Initiativen von Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Birgit Menz, Herbert Behrens, Jutta Krellmann, Karin Binder, Kirsten Tackmann, Pia Zimmermann, Susanna Karawanskij,
Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 18/13584

Im Standortauswahlgesetz ist nunmehr geregelt, dass in dem zu findenden Atommülllager für hochradioaktive Abfälle die leicht- und mittelradioaktiven Abfälle anders als im "Nationalen Entsorgungsprogramm" der Bundesregierung genannt, nicht oder nur untergeordnet eingeschlossen sind. Damit stellt sich die Frage, wo diese aus der Rückholung aus der ASSE und aus Gronau stammenden Abfälle künftig "endgelagert" werden sollen.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 18/13654 vor. Antwort als PDF herunterladen