Langzeiterwerbslose erhalten erst nach sechs Monaten den gesetzlichen Mindestlohn. Eine Studie des Forschungsinstituts der Bundesagentur für Arbei (IAB) ergab, dass die Sonderregelung für Langzeiterwerbslose wirkungslos ist. Folgerichtig hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles dem Kanzleramt die Abschaffung dieser Sonderregelung empfohlen. Die Sonderregelung für Langzeiterwerbslose muss abgeschafft werden, da sie für eine Integration von Langzeiterwerbslosen wirkungslos ist.
Mindestlohn für die Beschäftigung von Langzeiterwerbslosen
Parlamentarische Initiativen
von
Jutta Krellmann,
Sabine Zimmermann,
Klaus Ernst,
Matthias W. Birkwald,
Susanna Karawanskij,
Katja Kipping,
Thomas Lutze,
Thomas Nord,
Richard Pitterle,
Michael Schlecht,
Petra Sitte,
Azize Tank,
Axel Troost,
Kathrin Vogler,
Harald Weinberg,
Birgit Wöllert,
Pia Zimmermann,
Antrag -
Drucksache Nr. 18/8864