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Entzug von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz für Kriegsverbrecher

Parlamentarische Initiativen von Ulla Jelpke, Petra Pau, Jens Petermann, Raju Sharma, Frank Tempel, Halina Wawzyniak,
Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 17/5740

Seit 1998 können Opferrenten für Personen,die beim Militärdienst für das faschistische Deutsche Reich zu Schaden kamen, verweigert werden, wenn die Betroffenen sich Kriegsverbrechen schuldig gemacht hatten. Die Regelung richtete sich vorrangig gegen freiwillige SS-Angehörige. Über ihre Umsetzung hat es bislang nur 1999 einen Bericht gegeben. Wir wollen mit der Anfrage erfahren, in wie vielen Fällen tatsächlich Kriegsverbrechern die Leistungen gekürzt worden sind.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 17/06270 vor. Antwort als PDF herunterladen