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Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der Präimplantationsdiagnostik

Parlamentarische Initiativen von Jan van Aken, Eva Bulling-Schröter, Heidrun Dittrich, Werner Dreibus, Klaus Ernst, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Ulla Jelpke, Lukrezia Jochimsen, Dorothée Menzner, Wolfgang Neskovic, Ilja Seifert, Raju Sharma, Alexander Süßmair, Kathrin Vogler, Johanna Regina Voß, Katrin Werner,
Gesetzentwurf - Drucksache Nr. 17/5450

Als Präimplantationsdiagnostik (PID) wird die genetische Untersuchung von Embryonen bezeichnet, die wenige Tage alt sind und durch extrakorporale Befruchtung im Rahmen einer reproduktionsmedizinischen Behandlung erzeugt wurden. Für die Übertragung in die Gebärmutter der Frau werden von mehreren Embryonen diejenigen ausgewählt, bei denen bestimmte Dispositionen für Erbkrankheiten oder chromosomale Veränderungen ausgeschlossen werden können.
Über viele Jahre bestand in der politischen und wissenschaftlichen Debatte weitgehende Einigkeit darüber, dass die PID durch das Embryonenschutzgesetz verboten ist. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 06. Juli 2010 besteht nun jedoch gesetzlicher Neuregelungsbedarf.
Wie bei solchen (ethischen) Debatten üblich gibt es im Bundestag verschiedene Gesetzentwürfe, frei von parteipolitischen Überlegungen. Dieser Gesetzentwurf fordert das absolute Verbot der PID, sowie deren Durchführung unter Strafe zu stellen.

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